OL und Umwelt
Mit einigen einfachen Massnahmen kann die Beeinflussung der Natur durch einen OL möglichst klein gehalten werden. Bitte konsultiert das Merkblatt Organisation OL und sucht frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Stellen:
Bewilligung und Information (Art. 12, Verordnung vom 21. Juni 2016 über den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume (SchutzV) [922.13])
OL-Veranstaltung | mit mehr als 600 Teilnehmern | mit mehr als 100 Teilnehmern |
benötigt |
Bewilligung des Amtes für Wald und Natur |
Information des zuständigen Forstkreises (und idealerweise Kopie an den zuständigen Revierförster) vgl. Briefvorlage und ev. Rückruf. |
Kontaktaufnahme | 2-3 Jahre vorher | 1 Jahr vorher |
Adressen |
Amt für Wald und Natur |
Forstkreise Wildhüter |
Bei Fragen wendet euch an:
Verantwortlicher OL und Umwelt FOLV :
Adrian Schnyder, Rrte de la Fonderie 8c, 1700 Freiburg,
031 305 45 35 P, 026 422 12 70 G