Mit einigen einfachen Massnahmen kann die Beeinflussung der Natur durch einen OL möglichst klein gehalten werden. Bitte konsultiert das Merkblatt Organisation OL und sucht frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Stellen:

Bewilligung und Information (Art. 12, Verordnung vom 21. Juni 2016 über den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume (SchutzV) [922.13])

OL-Veranstaltung mit mehr als 600 Teilnehmern mit mehr als 100 Teilnehmern
benötigt

Bewilligung des

Amtes für Wald und Natur

Information des zuständigen Forstkreises (und idealerweise Kopie an den zuständigen Revierförster) vgl. Briefvorlage und ev. Rückruf.

Briefvorlage

Kontaktaufnahme 2-3 Jahre vorher 1 Jahr vorher
Adressen

Amt für Wald und Natur
Route du Mont Carmel 5 
Case postale 155        
1762 Givisiez

Forstkreise
Wildhüter

 

Bei Fragen wendet euch an:

Verantwortlicher OL und Umwelt FOLV :
Adrian Schnyder, Rrte de la Fonderie 8c, 1700 Freiburg,
031 305 45 35 P, 026 422 12 70 G